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21.11.2024
21.11.2024
18222 Bundesgerichtshof

Beharrlicher Verstoß gegen Maskenpflicht auf Demo rechtfertigt Unterbindungs­gewahrsam

05.04.2022Der BGH hat die Rechtsbeschwerde eines von einer Freiheitsentziehung nach dem Polizeirecht Betroffenen verworfen und entschieden, dass ein Demo-Teilnehmer, der sich trotz angeordneter Maskenpflicht beharrlich weigert, eine Maske zu tragen, in Gewahrsam genommen werden darf, wenn nur so sein weiterer Aufenthalt auf der Versammlung ohne Maske verhindert werden kann.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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