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16.09.2024
16.09.2024
24352 Landgericht Berlin II

Behinderung der Garagenzufahrt durch Falschparken rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

08.08.2024Behindert eines Mieter durch sein Falschparken die Garagenzufahrt, so rechtfertigt dies weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung. In dem Parkverstoß ist eine Eigentumsstörung und keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten zu sehen. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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