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21.11.2024
21.11.2024
15426 Kammergericht Berlin

Behördlich angeordnete Geschäftsschließung aufgrund Virus-Pandemie rechtfertigt Herabsetzung der Miete um 50 %

01.06.2021Wird aufgrund einer Virus-Pandemie behördlich die Schließung des Geschäfts angeordnet, so liegt eine Störung der großen Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB vor. Dies rechtfertigt die Herabsetzung der Miete um 50 %. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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