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16.09.2024
16.09.2024
24481 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Behördliche Anordnung der mindestens 90 prozentigen Minderung der Rauch- und Geruchsimmissionen durch Grillrestaurants ist sofort vollziehbar

30.08.2024Im Streit um Grillrestaurants in der Innenstadt von Mannheim hat der Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg mit Beschlüssen auf die Beschwerden der Stadt Mannheim, den jeweiligen Antrag dreier Grillrestau­rantbetrei­berinnen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die jeweilige Anordnung zur Verminderung ihrer Rauch- und Geruchsemissionen wiederherzustellen, abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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