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21.11.2024
21.11.2024
15834 Kammergericht Berlin

Bei Beschädigung von Baumaterial eines Bauunternehmers auf einer Baustelle durch Mitarbeiter eines anderen Bauunternehmers besteht kein vertraglicher Schadens­ersatz­anspruch

01.07.2021Wird auf einer Baustelle Baumaterialen eines Bauunternehmens durch Mitarbeiter eines anderen Bauunternehmens beschädigt, so greift nicht der vertragliche Schaden­ersatz­anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB. Denn zwischen den Bauunternehmen besteht keine Vertragsbeziehung. Das geschädigte Bauunternehmen ist auch nicht in den Schutzbereich des Vertrags zwischen dem anderen Bauunternehmen und dem Auftraggeber einbezogen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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