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21.11.2024
21.11.2024
17425 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Bei Hartz-IV-Widerspruch reicht einfache E-Mail nicht

15.12.2021Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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