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21.11.2024
21.11.2024
22668 Verwaltungsgericht Freiburg

Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben

19.01.2024Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben. Entspricht eine Antwort nicht dem Lösungsmuster, ist sie aber dennoch objektiv richtig, so muss sie als zutreffend anerkannt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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