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31.03.2025
31.03.2025
25551 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Bei Nutzungsuntersagung einer Wohnung ist dem Mieter eine Befolgungsfrist entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist zu gewähren

20.03.2025Wird gegenüber dem Mieter einer Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist ihm entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters nach § 573 c Abs. 1 BGB eine Befolgungsfrist einzuräumen. In Ausnahmefällen kann diese Frist länger sein. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Niedersachsen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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