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03.07.2024
03.07.2024
23748 Oberlandesgericht Köln

Bei Reiseabbruch aufgrund Todes eines nahen Angehörigen behält Reiseveranstalter Anspruch auf volle Vergütung

27.05.2024Bricht der Reisende die Reise wegen des Todes eines nahen Angehörigen ab, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf die volle Vergütung. Er muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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