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21.11.2024
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10445 Oberlandesgericht Braunschweig

Bei Schadensanzeige für Kaskoversicherung Meldefrist beachten

19.02.2020Das OLG Braunschweig hat darauf hingewiesen, dass Versicherungsnehmer unter Umständen leer ausgehen, wenn die Schadensanzeige bei der Vollkasko­versicherung erst dann erfolgt, wenn die in den Versicherungs­bedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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