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16.09.2024
16.09.2024
24357 Amtsgericht Düsseldorf

Bei Unklarheit über Vereinbarung einer Betriebs­kosten­pauschale oder -vorauszahlung gilt Pauschale als vereinbart

09.08.2024Geht aus einer Formulierung in den AGB des Vermieters nicht deutlich hervor, ob Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart sind, gehen die Zweifel gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass von einer Pauschale auszugehen ist. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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