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21.11.2024
21.11.2024
17375 Oberlandesgericht Hamm

Bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen darf nicht einfach auf Vorstrafen verwiesen werden

08.12.2021Bei der Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen darf nicht einfach auf das Bestehen von Vorstrafen verwiesen werden. Vielmehr muss eingehend begründet werden, warum die Vorstrafen die Verhängung der Jugendstrafe erfordert. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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