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21.11.2024
21.11.2024
18441 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle

10.05.2022Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 44 Abs. 1 BBG in den Ruhestand versetzt, spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle. Dies hat Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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