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21.11.2024
21.11.2024
10308 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Bei drohender Unfruchtbarkeit nach Chemotherapie besteht Anspruch auf Kostenübernahme für Kryokonservierung von Samenzellen

31.01.2020Droht einem Leistungsbezieher in Folge einer Chemotherapie die Unfruchtbarkeit, so hat er Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kryokonservierung von Samenzellen nach dem SGB II. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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