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12.03.2025
12.03.2025
25407 Bundesgerichtshof

Bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens besteht kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer wegen durchgeführter Reparatur

28.02.2025Entscheidet sich der Unfallgeschädigte für die fiktive Abrechnung des Schadens, so steht ihm kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer wegen der durchgeführten Reparatur zu. Es ist unzulässig die fiktive und die konkrete Schadensabrechnung zu vermischen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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