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09.03.2025
09.03.2025
25430 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Bei vorhandenem ausreichenden Fahrradweg darf Kfz-Fahrstreifen nicht in "Protected Bike Lane" umgewandelt werden

04.03.2025Die Stadt Mönchengladbach muss den geschützten Radfahrstreifen („Protected Bike Lane“) auf der Hohenzollernstraße vorläufig entfernen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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