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05.02.2025
05.02.2025
25274 Bundesarbeitsgericht

Bei vorläufig vollstreckbaren Weiter­beschäftigungs­anspruch besteht keine Pflicht zur Annahme eines Prozess­arbeits­verhältnisses

04.02.2025Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungs­schutz­verfahrens ein vorläufig vollstreckbaren Weiter­beschäftigungs­anspruch erwirkt, besteht für ihn keine Pflicht zur Annahme eines befristeten Prozess­arbeits­verhältnisses. Nimmt er ein solches Angebot nicht an, so liegt darin kein im Sinne von § 11 Nr. 2 KSchG böswillig unterlassener Zwischenverdienst. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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