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21.11.2024
21.11.2024
23765 Amtsgericht Recklinghausen

Bei widersprüchlichen Flächenangaben in Heiz­kosten­abrechnungen besteht kein Anspruch auf Nachzahlung

29.05.2024Enthalten die Heiz­kosten­abrechnungen unterschiedlicher Jahre widersprüchliche Flächenangaben, so besteht kein Anspruch auf Nachzahlung. Ungereimtheiten in den Abrechnungen gehen zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Recklinghausen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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