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21.11.2024
21.11.2024
23933 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Bejahung von Schadenersatz wegen verspäteter Zielvorgabe

24.06.2024Landesarbeits­gericht Köln (4. Kammer), Urteil vom 06.02.2024, Aktenzeichen 4 Sa 390/23 Amtliche Leitsätze: 1. Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls dann anzunehmen, ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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