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19.09.2024
19.09.2024
24634 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - Weiterhin keine Revision zugelassen

17.09.2024Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat das Oberverwal­tungsgericht Nordrhein-Westfalen auch nach einer Prüfung keine Revision zum Bundesver­waltungsgericht zugelassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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