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21.11.2024
21.11.2024
23682 Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

07.05.2024Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen ist, welche der Allein­gesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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