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03.12.2024
03.12.2024
21252 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Berliner Testament & Pflichtteils­strafklausel: 5 Hinweise

31.05.2023Was ist ein Berliner Testament?Unter dem Berliner Testament versteht man ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern. Bei einem Berliner Testament werden letztwillige Verfügungen getroffen, die nur durch beide Ehepartner/Lebenspartner geändert werden können und gegenseitig sind. Verstirbt einer der beiden Partner, kann zumeist das Testament danach nicht mehr geändert werden. Etwas Anderes gilt nur, wenn das Berliner Testament Öffnungs- und Änderungsklauseln enthält.Ohne ein Berliner Testament und ohne ein anderes Testament würde die gesetzliche Erbfolge gelten. Dies würde bedeuten, wenn der erste Ehepartner/Lebenspartner stirbt, erben der länger lebende Partner und gemeinsame Kinder als Erbengemeinschaft. Für den Fall, ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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