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09.03.2025
09.03.2025
25429 Oberverwaltungsgericht Saarland

Berücksichtigung einer Abfindung im Zugewinnausgleich wegen fehlender Notwendigkeit zur Deckung des Lebensbedarfs

04.03.2025Eine Abfindung ist im Zugewinnausgleich unter anderem dann zu berücksichtigen, wenn die Zahlung nicht zur Deckung des Lebensbedarfs der Ausgleichs­pflichtigen benötigt wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn für ihn die Möglichkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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