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21.11.2024
21.11.2024
10368 Oberlandesgericht München

Bestimmung des leiblichen Kindes und Kindes der zweiten Ehefrau als Nacherben spricht nicht für befreite Vorerbschaft der zweiten Ehefrau

07.02.2020Hat der Erblasser durch ein Testament bestimmt, dass ein leibliches Kind und ein Kind seiner zweiten Ehefrau Nacherben sind, spricht dies nicht für eine befreite Vorerbschaft der zweiten Ehefrau. Auch aus dem Wunsch des Erblassers, die zweite Ehefrau möge lange Leben, lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass ein befreite Vorerbschaft vorliege. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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