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16.09.2024
16.09.2024
24376 Anwaltskanzlei Lenné

Betreiberin einer Waschstraße muss für abgerissenen Spiegel haften

13.08.2024Die Nutzung einer Autowaschanlage endete vor Gericht, weil der rechte Seitenspiegel an einem Fahrzeug während des Waschvorgangs abgerissen wurde. Nun musste das Amtsgericht München entscheiden, ob die Betreiberin der Anlage für den Schaden zu haften hat.Keine ausreichende Belehrung, dass Seitenspiegel einzuklappen sindDer Vater einer Fahrzeughalterin war mit deren Fiat 500 in die Waschanlage gefahren. Nach dem Ende des Waschvorgangs war der rechte Seitenspiegel abgerissen gewesen. Die Fahrzeughalterin forderte daraufhin von der Betreiberin Schadensersatz. Vor Gericht gab sie an, dass der Spiegel vor der Einfahrt in die Waschstraße unbeschädigt gewesen sei. Auch die Nutzung der Anlage sei gemäß den Anweisungen erfolgt. So habe ihr Vater die ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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