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21.11.2024
21.11.2024
19165 Bundesfinanzhof

Betriebsnahe Kindergärten bei vorrangiger Aufnahme von Mitarbeiterkindern nicht gemeinnützig

22.08.2022Eine Kinde­rbetreuungs­einrichtung ist nicht gemeinnützig tätig, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungs­präferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit nach § 52 der Abgabenordnung (AO) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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