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21.11.2024
21.11.2024
12690 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bevollmächtigter Ehemann muss keine Kenntnis von den Versicherungs­verträgen seiner Frau haben

26.11.2020Eine Versicherung kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalls berufen, wenn der Versicherungs­nehmerin aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands weder die eigene Anzeige des Versicherungsfalls (Schwerstpflege­bedürftigkeit) noch die Information ihres bevollmächtigten Ehemanns möglich war und der Ehemann keine Kenntnis von dem Versicherungs­vertrag (Pflegetagegeld­versicherung) besaß, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG)l.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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