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18.10.2024
18.10.2024
18531Bewaffneter Handel

Bewaffnetes Handel­treiben mit Betäubungs­mitteln

24.05.2022Wenn jemand unerlaubt mit Betäubungs­mitteln handelt, so muss dieser mit einer Freiheits­strafe in Höhe von bis zu fünf Jahren rechnen. Falls der Verdächtige dabei aber auch bewaffnet sein sollte, so erhöht sich der Strafrahmen drastisch nach oben.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.de
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