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21.11.2024
21.11.2024
18531 Bewaffneter Handel

Bewaffnetes Handel­treiben mit Betäubungs­mitteln

24.05.2022Wenn jemand unerlaubt mit Betäubungs­mitteln handelt, so muss dieser mit einer Freiheits­strafe in Höhe von bis zu fünf Jahren rechnen. Falls der Verdächtige dabei aber auch bewaffnet sein sollte, so erhöht sich der Strafrahmen drastisch nach oben.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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