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21.11.2024
21.11.2024
16241 Oberlandesgericht Dresden

Beweis zur Durchführung des ärztlichen Auf­klärungs­gesprächs setzt nicht Erinnerung des Arztes an Gespräch voraus

09.08.2021Für den Beweis, dass ein ärztliches Aufklärungsgespräch durchgeführt wurde, ist es nicht erforderlich, dass sich der Arzt an das Gespräch konkret erinnert. Der Nachweis einer ständigen Übung genügt vielmehr, wenn die Angaben des Arztes in sich schlüssig sind und durch die Dokumentation im Wesentlichen bestätigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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