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21.11.2024
21.11.2024
19317 Landgericht Berlin

Beweislast für mitvermieteten Teppich liegt beim Mieter

13.09.2022Beansprucht ein Wohnungsmieter die Instandsetzung des Teppichbodens, so muss er beweisen können, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies kann etwa durch den Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll geschehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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