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03.12.2024
03.12.2024
15640 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Bewerber um Beigeordnetenamt muss öffentliche Namensnennung im Vorfeld der Wahl hinnehmen

09.06.2021Der Rat der Stadt Dortmund war nicht berechtigt, ein Ordnungsgeld gegen zwei Ratsherren zu verhängen, die den Namen eines Bewerbers um ein Beigeordnetenamt vor der Wahl durch den Stadtrat publik gemacht hatten. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, das die Ordnungs­geldbescheide aufgehoben hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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