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21.11.2024
21.11.2024
11390 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bewertungsportal muss auf Tatsachen beruhende negative Bewertung über eine Arztpraxis nicht löschen

10.06.2020Ein Ärzte­bewertungs­portal erfüllt eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion, sofern der Betreiber als neutraler Informationsmittler auftritt. Nutzerbewertungen in Form von Meinungsäußerungen auf einem solchen Portal sind hinzunehmen, wenn sie auf einer Tatsachengrundlage beruhen und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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