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09.03.2025
09.03.2025
25451 Bayerisches Landessozialgericht

Bezahlkarte für Geflüchtete verfassungskonform

06.03.2025Die in Bayern eingeführte Bezahlkarte für Asylsuchende ist rechtens. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden. Es ist verfassungs­rechtlich zulässig, das Existenzminimum auch durch Sach- oder Dienstleistungen zu gewähren. Auch dass die Bezahlkarte maximal Bargeldabhebungen von 50 Euro im Monat ermöglicht, ist verfassungsgemäß.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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