wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
12304 Oberlandesgericht Rostock

Bezeichnung "Pfusch am Bau" durch Sachverständigen begründet keine Besorgnis der Befangenheit

01.10.2020Bezeichnet ein Sachverständiger in seinem Gutachten zusammenfassend und mit ausdrücklichem Verweis auf die Verwendung als untechnischen Begriff die Arbeiten als "Pfusch am Bau" rechtfertigt dies keine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. In der Formulierung liegt keine Herabsetzung oder Verunglimpfung der Person des Bauhandwerkers. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Bezeichnung_Pfusch_am_Bau_durch_Sachverstaendigen_begruendet_keine_Besorgnis_der_Befangenheit