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03.12.2024
03.12.2024
23948 Bundesgerichtshof

Blockade von Straßenbahnschienen durch verunfalltes Fahrzeug stellt Sachbeschädigung bzw. Eigentumsverletzung dar

26.06.2024Werden die Schienen einer Straßenbahn durch ein verunfalltes Fahrzeug blockiert, so liegt eine Sachbeschädigung bzw. Eigentumsverletzung vor, die zu einer Haftung des Halters des Unfallfahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG führen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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