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21.11.2024
21.11.2024
20143 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Bremer Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger teilweise zu hoch

06.02.2023Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Bewilligung der Kosten der Unterkunft in Bremen im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018 nicht auf einer Grundlage erfolgt ist, die den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sog. schlüssiges Konzept zur Erhebung des Mietwohnungsmarktes genügt. Dies hat in Bremen teilweise zur Übernahme von tendenziell zu hohen Kosten geführt. Mit "Kosten der Unterkunft" sind jene Beträge gemeint, die Empfänger von sog. Hartz IV-Leistungen zur Sicherung ihrer Wohnbedarfe (zzgl. zu den Heizkosten) erhalten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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