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21.11.2024
21.11.2024
17059 Verwaltungsgericht Trier

Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

26.10.2021Das von der Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich", welches die Erhaltung der dortigen Freibadbecken zum Ziel hat, ist unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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