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04.07.2024
04.07.2024
23700 Oberverwaltungsgericht Münster

Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten

13.05.2024Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des VG Köln waren damit erfolglos.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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