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12.03.2025
12.03.2025
25469 Anwaltskanzlei Harzewski

Bundesfinanzhof stärkt Schutz für Betroffene

10.03.2025Keine Ablehnung wegen unverhältnismäßigen AufwandsDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil den Geltungsbereich des Auskunftsrechts nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestärkt. Demnach darf ein Verantortlicher einen Auskunftsantrag nach Artikel 15 DSGVO nicht allein mit dem Verweis auf einen vermeintlich "unverhältnismäßigen Aufwand" ablehnen. Auch eine fehlende zeitliche oder sachliche Eingrenzung durch den Antragsteller macht das Ersuchen nicht automatisch exzessiv.In seinem Urteil vom 14. Januar 2024 (Az.: IX R 25/22) betont der BFH, dass die Auskunftspflicht erst dann als erfüllt gilt, wenn die verantwortliche Stelle alle geforderten personenbezogenen Daten in vollem Umfang zur Verfügung stellt.  Im konkreten Fall wurde ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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