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21.11.2024
21.11.2024
12537 Bundesfinanzhof

Bundesfinanzhof zum Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung bei Kindesentführung

06.11.2020Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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