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03.12.2024
03.12.2024
20391 Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschafts­eigentums nach neuem Wohnungs­eigentums­recht

24.03.2023Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit dem neuen Wohnungs­eigentums­recht befasst und entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschafts­ordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungs­beschluss notfalls im Wege der Beschluss­ersetzungs­klage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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