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21.12.2024
21.12.2024
25097 Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit der Zweiten Berliner Mietenbegren­zungsverordnung vom 19. Mai 2020

20.12.2024Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung des Landes Berlin vom 19. Mai 2020 zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Zweite Berliner Mietenbegren­zungsverordnung) rechtmäßig ist und insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungs­grundlage - der Vorschrift des § 556 d Abs. 2 BGB in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 - beruht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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