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21.11.2024
21.11.2024
18110 Bundesverwaltungsgericht

Bundes­innen­ministerium durfte Berliner Aufnahme zusätzlicher "Moria-Flüchtlinge" versagen

21.03.2022Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundes­einheitlichkeit erforderliche Einvernehmen zu einer humanitären Anordnung des Landes Berlin vom Juni 2020 über die Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Personen aus dem (ehemaligen) Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos rechtmäßig versagt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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