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31.03.2025
31.03.2025
25548 Bundesgerichtshof

Bundeskartellamt darf Apple schärfer kontrollieren

19.03.2025Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Er hat damit zum zweiten Mal über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19 a Abs. 1 GWB entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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