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07.01.2025
07.01.2025
25144 Bundesverfassungsgericht

Bundesver­fassungsgericht kippt Teile der Observati­onsregelungen in NRW-Polizeigesetz

06.01.2025Das Bundesver­fassungsgericht hat entschieden, dass § 16 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Varianten 1 und 2 Nr. 2 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in kombinierter Anwendung mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind. Bis zu einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2025, gelten sie mit der Maßgabe fort, dass hierauf gestützte Maßnahmen nur ergriffen werden dürfen, wenn eine wenigstens konkretisierte Gefahr besteht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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