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04.12.2024
04.12.2024
25013 Bundesverwaltungsgericht

Bundes­verwaltungs­gericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien

03.12.2024Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden und damit die obergerichtlich umstrittene abschiebungs­relevante Lage im Zielstaat Italien grundsätzlich geklärt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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