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21.11.2024
21.11.2024
19217 Landgericht Frankfurt am Main

Club ohne Strandzugang, Pool, Wellness, Tennis oder Bistro in der Pandemie stellen Reisemangel dar

29.08.2022Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Schließungen und Einschränkungen im Club der Beklagten Reisemängel darstellen und zur Minderung berechtigen. Die Einschränkungen aufgrund der Pandemie seien nicht dem sog. allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, sondern sie beträfen das unmittelbare Leistungssoll des Reiseveranstalters.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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