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21.11.2024
21.11.2024
17072 Verwaltungsgericht Mainz

Corona-Selbsttests reichen für Hochschulbesuch nicht

28.10.2021Ein nicht-immunisierter Studierender, der an Präsenz­veranstaltungen der Hochschule teilnehmen möchte, muss weiterhin der Pflicht zur Vorlage eines negativen, durch geschulte Personen abgenommenen Coronatests nachkommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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