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22.11.2024
22.11.2024
24967 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Corona-Testvergütung: Kassenärztliche Vereinigung muss Rückforderung der Vergütung nachvollziehbar darlegen: Verwaltungsgericht Frankfurt 22-10-2024

22.11.2024Will eine Kassenärztliche Vereinigung von einem Testcenterbetreiber Vergütungen für Corona-Tests zurückfordern, muss sie die Rückforderung nachvollziehbar begründen. Dazu muss sie bestimmte Anforderungen an die Aktenführung erfüllen. Insbesondere muss sie eine vollständige Akte führen. Aus der Akte muss erkennbar sein, wie die KV auf etwaige Abrechnungsauf­fälligkeiten gestoßen ist und ob etwa zu deren Feststellung künstliche Intelligenz eingesetzt wurde. (Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2024 – 5 L 2696/24.F).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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