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21.11.2024
21.11.2024
16732 Amtsgericht Paderborn

Corona: Betreiber kann Fitness­studio­vertrag um behördlich angeordnete Schließung verlängern

07.09.2021Ist das Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie behördlich geschlossen, so kann der Betreiber den Fitness­studio­vertrag um die Dauer der behördlichen Schließung verlängern. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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